22.4.2009
von Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Nun stellt aber das Finanzamt im Gegenteil sogar eine Forderung uns gegenueber, weil wegen irgendeines sogenannten Progressionsvorbehaltes eine hohe Steuerklasse angewandt wurde, weil das im Ausland verdiente, und versteuerte, Einkommen fuer die Steuerklasse doch noch beruecksichtigt wird... Das ist wohl so, weil wir nicht abgemeldet sind in Deutschland. ... (aus den USA...)