9.3.2008
Wir haben die Familienkasse daraufhin informiert, dass wir einen Teil des Jahres in Spanien leben und hier auch polizeilich gemeldet sind, dass dies aber, solange wir uns im EU-Ausland aufhalten und wir (qua Rentner) in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sind, keinerlei Einfluss auf unseren Anspruch auf Kindergeld hat. Daraufhin erhielten wir einen "Antrag auf Kindergeld - Ausland", einen Antrag "Certificación relativa a la composición de la familia a efectos de la concesión de prestaciones familiares" und einen "Fragebogen zur Prüfung des Wohnsitzes gemäß § 8 Abgabenordnung (AO)". ... Nur der Fragebogen irritiert uns, da, soweit wir wissen, es keinerlei Konsequenzen hat für den Anspruch auf Kindergeld, ob wir einen Wohnsitz in Deutschland haben.