11.4.2018
von Rechtsanwalt Andreas Wehle
Ein Deutscher , der in Russland lebt , aber in Deutschland eine Wohnung unterhaelt und in Deutschland ebenfalls gemeldet ist, bekommt einen Brief von der Steuerfahndung. ... Denn laut russischem Steueranwalt habe Russland Besteuerungshoheit , wenn derjenige sich in Russland mehr als 183 Tage im Jahr aufhalte (tatsaechlicher Aufenthalt ist etwa 9-10 Monate im Jahr , nachweisbar durch Passtempel) und Deutschland dabei nur Ansprueche auf Einkommen aus deutschen Quellen habe , wobei das Einkommen von ausserhalb Deutschlands lediglich den Einkommensteuersatz in Deutschland beinflusse , aber nicht unmittelbar durch Deutschland besteuert werden koenne b) Muss derjenige in Deutschland ausfuehrliche Informationen ueber auslaendisches Einkommen auf Anfrage liefern , auch dann wenn feststehen sollte , dass mann in Deutschland seit Jahren eingeschraenkt steuerpflichtig ist?