von Rechtsanwalt Andreas Wehle
Ich wechsele nun meinen Arbeitgeber und der neue Arbeitnehmer übernimmt diese 15.000 €. ... Aufgrund dieser Tatsache wies mich mein neuer Arbeitgeber hin, muß ich die 5.000 EUR jährlich als geldwerten Vorteil versteuern, da diese einem Arbeitgeberdarlehen und somit der Verzicht auf Rückzahlung einen geldwerten Vorteil auslösen würde. ... Nun meine Fragen: - Ist es richtig, dass ich einen geldwerten Vorteil versteuern muß, obwohl ich dies bei meinem letzten Wechsel nicht musste, ebenso musste ich die Förderung des Studiums bei meinem jetzigen Arbeitgeber nicht versteuern. - welche Möglichkeiten gibt es, durch günstigere Gestaltung dies zu vermeiden?