10.3.2020
von Rechtsanwältin Anja Heinrich
Hallo, ich wohne seit 2003 in Deutschland und seit März 2019 habe ich die Niederlassungserlaubnis (§ 18b) bekommen, aber aus familiären Gründen musste ich nach meinem Heimatland zurück kehren, wo ich dann jetzt schon etwa 4 Monate lang bin. Erlischt die Niederlassungserlaubnis nach 6 Monaten auch wenn ich – meiner Verständnis nach -- mehr als 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten habe und mein Lebensunterhalt gesichert ist (§ 51)? ... Ein bisschen mehr Infos dazu: - Brasilianische Staatsangehörigkeit - Abgeschlossenes Masterstudium in Deutschland - Vor der Niederlassungserlaubnis wurde mir befristete Aufenthaltstitel nach §16 und §18 AufenthG erteilt, welche dann zu einer Gesamtdauer von ca. 16 Jahre zusammenrechnen. - Meine Wohnung und Wohnsitz in Deutschland habe ich noch behalten, da der Heimataufenthalt vorübergehend ist. - Die Arbeitsstelle in Deutschland musste ich leider aufgeben, aber meinen Lebensunterhalt kann ich gut finanzieren.