von Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Nun habe ich gelesen das: Ihre Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn Sie nachstehende Voraussetzungen erfüllen: Rechtmäßiger Aufenthalt über 15 Jahre Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn Sie sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund vorliegt! ... Ich könnte auch vom § 38a aufenthg gebrauch machen, da meine Frau die Rumänische Staatsbürgerschaft hat, aber es wäre mir lieber direkt den unbefristeten zu bekommen!