4.7.2017
von Rechtsanwalt Evgen Stadnik
Ich lebte und arbeitete , auch als Kellnerin bei Churrasco, von 1987 bis 2004 in Deutschland und hatte eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die ich aber verlor, weil wir ein paar Jahre in Thailand lebten und ich zur Wiedereinreise nach Deutschland ein Visum beantragte, was ein Fehler war, denn meine Aufenthaltserlaubnis war damals noch gültig, es war wegen einer Falschinformation. 2010 hatte ich erneut eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, diese ist auch abgelehnt worden, weil ich mit einem Touristenvisum eingereist bin, es musste aber schnell gehen, weil mein Mann dringend zum Arzt musste in Deutschland. Ein Visum zur Familienzusammenführung hätte mehrere Wochen gedauert. ... Am 22.06.2017 ist mir außerdem noch ein Schreiben zum ankreuzen geschickt worden, mit der Auswahl: " ich nehme meinen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zurück und beantrage die Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis " und: "Ich bestehe auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis und wünsche einen rechtsmittelfähigen Bescheid" Nun habe ich aber ersteres schon angekreuzt und zurückgeschickt.