18.6.2015
von Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bereits gelesen, dass es zum Familiennachzug eines Kindes aus der Ukraine eigentlich eines entsprechenden Visums bedarf. ... Deshalb hat der ukrainische Anwalt gefragt, ob es möglich ist, ein Schengen-Visum unter bestimmten Umständen dann in Deutschland bei der Ausländerbehörde umschreiben zu lassen, so dass das Kind danach eine längerfristige Aufentahltsgenehmigung erhalten könnte. Meine Frau hat derzeit eine Aufenthaltserlaubnis bis Ende 2014 und besucht gerade den obligatorischen Integrationskurs.