7.9.2007
von Rechtsanwalt Kourosh Aminyan
Danach habe ich, nach dem neuen Gesetz, immer eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. ... Nach § 30 AufenthG 2004 Ehegattennachzug kann meiner zukünftigen Frau einer Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind (Satz 1 Nr.1 bis 3). ... Sollte es möglich sein, die Aufenthaltserlaubnis meiner Verlobten zu beantragen, würde ich auch gerne wissen, wo ich diesen stellen soll, und ob ich lieber in Deutschland als in Kolumbien heiraten soll (aus Annerkennungsgründen).