von Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili
Sie ist dann mit mir nach Deutschland gezogen und hat 2011 sich einbürgern lassen und hat somit jetzt die Deutsche Staatbürgerschaft. ... Jetzt habe ich beim googeln folgendes herausgefunden "Eine Scheidung im Ausland funktioniert nur, wenn mindestens einer der Ehepartner Staatsbürger des Landes ist, in dem die Scheidung durchgeführt werden soll." Meine Frage: Kann man die Scheidung dann trotzdem in Deutschland anerkennen lassen oder macht das Probleme das meine Frau jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit hat, dominikanischer Abstammung ist sie ja?