von Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg
Jetzt hat mir die Ausländerbehörde mitgeteilt, das meine Niederlassung erloschen sei, das ich seit 2008 immer illegal nach Deutschland eingereist bin und das ich sowieso keine Bescheinigung für den Erhalt meiner Niederlassungserlaubnis kriegen würde, weil ich vor meiner Abreise Arbeitslosengeld bekommen habe. Ich war mir so sicher das dieses Gesetz für mich zutriftt: "Ihre Niederlassungserlaubnis (bisherige unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung) erlischt nicht, wenn Sie nachstehende Voraussetzungen erfüllen: Rechtmäßiger Aufenthalt über 15 Jahre Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn Sie sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist." ... Ich hoffe Sie können mir helfen dieses Gesetzestext zu verstehen und natürlich, ob die Ausländerbehörde richtig gehandelt hat.