von Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg
Zwei Fragen: "Ihr Aufenthaltstitel erlischtgrundsätzlich dann kraft Gesetzes, wenn Sie aus der Bundesre- publik Deutschland ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen. " Frage1: Beruflich bedingt muss ich aus Deutschland ausreisen nach einem Dirttstaat (Nicht EU), dann in fünf Monaten fliege ich nach Griechenland für weningen Tagen ein und dann nochmals zum Drittstaat zurück. ... Wird der Aufenthaltstitel elöschen? ... Frage2: Darf ein Ausländer mit Besitz einer Fiktionsbescheinigung (fiktiv fortbestehender Aufenthaltstitel (§ 81 Abs. 4 AufenthG).) nach einem EU Land mit dem Flugzeug einreisen (München nach Paris z.B)?