von Rechtsanwältin Sabine Reeder
sehr geehrte damen und herren, eine freundin von mir lebt seit august 2004 in deutschland, sie ist wegen ihrem ehemann aus russland hierhin gezogen. seit september 2006 ist er deutscher staatsbürger, sie hat eine begrenzte aufenthaltsgenehmigung. seit einiger zeit wird sie von ihrem mann geschlagen. sie hat bereits die scheidung eingereicht, wohnt jedoch noch mit ihm zusammen. interesse, die deutsche staatsbürgerschaft anzunehmen, hat sie nicht, möchte jedoch eine ungebrenzte aufenthaltsgenehmigung bekommen um weiter in deutschland leben und arbeiten zu können. momentan ist sie arbeitslos. sie beherrscht deutsch in wort und schrift und hat vor ihrer jetzigen erwerbslosigkeit auch in deutschland gearbeitet. ob sie immer in die rentenversicherung eingezahlt hat seitdem sie in deutschland ist kann ich nicht mit sicherheit sagen. nach dem was ich bisher herausfinden konnte muss sie mindestens 3 volle jahre mit einem deutschen verheiratet gewesen sein, um eine ungebrenzte aufenthaltsgenehmigung beantragen zu können. aus genanntem grund möchte sie jedoch natürlich nicht bis september mit ihm zusammen wohnen. des weiteren hat sie ja bereits die scheidung eingereicht. ist es ratsam, diese zurückzuziehen wenn möglich oder fällt diese möglichkeit nun ganz weg?