von Rechtsanwältin Isabelle Wachter
Spätaussidler) scheiden lassen 3. wir sind 3,5 Jahren verheiratet, wohnen zusammen in Deutschland aber seit 1Jahr und 10 Monaten 4. habe feste Arbeitsstelle (Brutto 2400), Mann- Student 5. habe Aufenthaltserlaubnis bis 2011 und Berufserlaubnis bis 2014 6. es besteht die Möglichkeit, nach der Scheidung einen Deutschen zu heiraten (mein Freund) Ich habe folgende Fragen: 1) Welches Recht habe ich, nach der Scheidung in Deutschland zu leben? ... 4) Kann ich vor der Scheidung mein Aufenthaltserlaubnis umschreiben lassen, da ich feste Arbeitsstelle habe? ... Ich möchte wissen, welche Schritte ich unternehmen soll, um in Deutschland weiter zu bleiben.