von Rechtsanwältin Liubov Zelinskij-Zunik
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin ein aus dem Libanon kommender Student, der am 10.02.2013 zweck des Studiums in Deutschland eingereist ist. ... Mein Problem besteht darin, dass mein Aufenthaltserlaubnis am 31.03.2015 abgelaufen ist, und meine Zuständige Ausländerbehörde (Landkreisamt Heidelberg) hat mir gesagt, dass eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zweck eines "Praktikums" eine Immatrikulationsbescheinigung erfordert (ein Vorpraktikum vorher zu machen, war mir unmöglich weil ich keine Arbeitserlaubnis vor 10 Februar hatte), und falls ich denen keine in dem Monat April 2015 bringe, werde ich von Deutschalnd abgeschoben! was ich jetzt benötige ist eine mindestens 3-monatige Verlängerung, sonst finde ich keine Logic in diesem, was die Ausländerbehörde sagt (ich habe einen Brief mit der "Bedrohung" der Ausländerbehörde bekommen).