von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Die Ausländerbehörde hat gestern, 13.08.2013, anstatt unserem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §28 AufenthG für meine Lebensgefährtin zu entsprechen lediglich eine Duldungsbescheinigung bis Jan 2014 ausgestellt. ... Seit Juli 2011 lebten die beiden allerdings auf sein Bestreben hin wieder getrennt (im Sep 2012 hatte ihr damaliger Ehemann dann die Scheidung eingereicht). ... Daraufhin verweigerte die ABH ihr erstmalig die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis, eine Fiktionsbescheinigung bis Dez 2012 wurde ausgestellt, um ihr die Möglichkeit einzuräumen, sich an einer deutschen Hochschule für ein Studium zu bewerben, um jenes, welches sie vorher in Mexiko begonnen, aber zum Zweck der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland unterbrochen hatte, fortzuführen.