von Rechtsanwalt Jan Wilking
Guten Tag, Ich habe einen Artikel bei Ebay verkauft (nichts großes, eine Wii-Konsole, die für ca 45€ wegging) und bin wieder einem Spassbieter aufgesessen. ... Wenn es dann immer noch nicht auf meinem Konto ist, schreibe ich, dass ich vom Kaufvertrag zurück trete und öffne einen Fall bei ebay, wodurch ich nach 4 Tagen die Gebühren zurück bekomme und den Artikel neu einstellen kann. ... Daher meine Frage: wie muss ich vorgehen, sobald ich merke, dass ein Spassbieter meinen Artikel gekauft hat, um diese Person zur Einhaltung des Kaufvertrages zu zwingen?