30.3.2009
von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, Sachverhalt: - Ware als privater Verkäufer bei ebay angeboten. - Versteigerungswert 2xx,00 Euro. - Versand als Brief oder als DHL Päckchen angeboten (4,90Euro) - Vom Käufer 2xx,00 + 4,90 Euro erhalten. - Ware als Päckchen verschickt. - Versand des Päckchens dem Käufer am selben Tag mitgeteilt (wie üblich). - Es wurde kein versicherter Versand, also z.B. als Paket gefordert und auch nicht bezahlt. - Päckchen laut Aussage Käufer nicht angekommen, Päckchen bei keinem Nachbarn etc. gefunden. ... Mir ist bekannt, dass bei gewerblichen Verkäufern das Versandrisiko und damit die Haftung beim Verkäufer liegt. ... Eine Frage zum Schluss, da ich ggf. eine Klage nicht vermeiden kann: Wo wäre der Gerichtsort, beim Käufer oder Verkäufer?