9.7.2012
von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Guten Abend, direkt zu den Details (in aller Ausführlichkeit): Meine Freundin hat per "1 Euro" Auktion per Höchstgebot auf eBay ein hochwertiges Heimkinosystem (Neupreis/UVP ca. 2000 EUR) ersteigert, die Auktion verlief ohne Besonderheiten bis zum Ende durch, sie gewann die Auktion - für einen Euro. Nach der Auktion, als wir den Verkäufer um Zusendung des Tracking Codes fürs Paket baten, antwortete dieser anstatt mit den erwarteten Daten mit einer Aufforderung zum Rücktritt vom Kauf !!! ________________________________________ Auf Nachfrage, weshalb wir als Höchstbietende (auch wenn es nur ein Euro war, wir hatten damit das Höchstgebot) denn nun vom Kauf zurücktreten sollten, antwortete der Verkäufer wie folgt: "entschuldigen sie mir ist ein fehler bei der auktion unterlaufen" "schikke das geld zurück" "Ich habe diesen artikel schon vor ca 1 halb monaten verkauft und ausversehen wieder neu eingestellt" Dies und noch ein paar Mails mit sehr pampigem Inhalt folgten seinerseits, da wir den Abbruch der Transaktion strickt ablehnten. ________________________________________ Wir waren aufgrund seiner Ausführungen natürlich nicht sonderlich begeistert, zumal der Verkäufer - zumindest laut seinen Bewertungen- 100%ig zuverlässig zu sein schien.