Hallo , ich habe mir ein Ticket von einem s04 spiel über das offzielle s04 ticketportal gekauft. da wir nun aber zu zweit zum spiel fahren wollten , habe ich neue tickets bestellt wo wir nebeneinander sitzen können , und das eine ticket bei ebay per sofort kauf angeboten . das ticket hat original 53€ gekostet ich habe es für 54€ sofort kauf ohne auktion angeboten ( +1€ für die angebotsgebühren wobei die bei 4,65€ liegen ich also noch verlust an der karte mache ) daher hätte ich auf keinen fall einen höhren preis erziehlt .es wurde auch nicht verkauft ich habe es sofort bei ebay herausgenommen als die mail kam das ich eine abmahnung erhalte. habe ich so gegen die agb´s verstoßen ? ... Dem jeweiligen Ticketinhaber ist es daher nicht gestattet: a) Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis des Veranstalters zu veräußern, b) die Tickets über Internetauktionen (z.B. eBay) oder sonstige Internetmarktplätze sowie in Rundfunk, Presse oder anderen Medien sowie in sonstiger Weise öffentlich anzubieten, sofern die Möglichkeit besteht, dass dadurch ein Preis erzielt wird, der den Verkaufspreis des Veranstalters übersteigt, c) Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, d) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, und e) Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem bundesweiten oder auf die VELTINS-Arena beschränkten Stadionverbot belegt sind.