6.3.2008
von Rechtsanwalt Martin Kämpf
Hallo, ich hatte am 16.12.2007 einen Artikel bei ebay für 208,50 Eur ersteigert mit der Beschreibung "Top Zustand". ... Ich wollte mich dann bei ebay informieren, was nun mit dem Artikel zu geschehen hat, an eBay senden, den def. Artikel wegwerfen, oder was auch immer.