9.11.2017
von Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
Das Problem für mich: Da der Käufer, der übrigens das erste Mal überhaupt eine Transaktion bei Ebay durchgeführt hat (ich habe 264 positive Bewertungen), mit Paypal bezahlt hatte, konnte er den Käuferschutz geltend machen. ... Meine Frage: Ist es sinnvoll, wegen 100 Euro den Streit gegen Ebay anzutreten (wobei ich dieses Geld lieber an einen Anwalt als an einen Betrüger in Bologna zahle)? Habe ich eine Chance, mein Geld zu retten?