von Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Darauf hin, als mir bewusst wurde, dass der Verkäufer sein Email Zusage vom Mittwoch zum taggleichen Versand auch nicht eingehalten hatte, habe ich eine negative Bewertung mit folgendem Wortlaut abgegeben: Meine Erfahrung hier leider sehr negativ.Grottenschlechter Verkäufer! ... (Einen Antrag auf Löschung der Bewertung bei Ebay hat der Verkäufer anscheinend nicht gestellt, jedenfalls habe ich dahin gehend bisher nichts von Ebay gehört.) ... Auch deshalb würde ich die Bewertung gerne stehen lassen, damit nicht noch andere Pferde - die an Mauke leiden - das gleiche Schicksal erleiden.