von Rechtsanwalt Maximilian A. Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Maus bei ebay verkauft und eine positive Bewertung erhalten. Nach 2 Wochen meldet der Käufer eine Unstimmigkeit über ebay und ergänzt die positive Bewertung um den Kommentar: "!!... Ebay lehnte ab. zeitlicher Ablauf: 26.07.: Kauf der Ware 05.08.: positive Bewertung des Käufers 15.08.: Käufer meldet Unstimmigkeit über ebay und ergänzt die Bewertung um "den" Kommentar (s.o.) 18.08.: Käufer legt die Unstimmigkeit bei 21.08.: Kontaktaufnahme mit ebay, damit der Kommentar gelöscht wird. 22.08.: ebay kann Fall wegen nicht angemeldetet eMail-Adresse nicht prüfen 23.08.: Mitteilung der bei ebay angemeldeten eMail-Adresse 25.08.: ebay antwortet und will Kommentar nicht entfernen, man könnte aber selbst einen Kommentar hinzufügen 30.08.: Käufer teilt mir mit, dass er ebay kontaktiert hat und den Fall beschrieben hat und dass es an ihm lag 10.09.: Mail an ebay, dass Käufer Fehler zugibt und Mail des Käufers als Anhang 11.09: ebay antwortet, man könne verstehen, dass es manchmal schwierig ist sich mit dem Handelspartner zu einigen, dass man keine Entscheidung treffen ohne die Zustimmung beider Parteien treffen könne und ich könnte eine vollstreckbare richterliche Anordnung gegen meinen Handelspartner erwirken bla bla bla (liest sich wie ein Standard-Schreiben und ist wohl auch eins) 11.09.: Mail an ebay, die diese 3 Punkte aufgreift und noch einmal auf die Lage hinweist.