10.3.2008
von Rechtsanwalt Michael Euler
Sehr geehrte Damen und Herren, am 28.01.2008 habe ich bei einer Internet-Auktion einen Artikel u.a. mit folgender Beschreibung erworben: “Lenovo ThinkPad R50e 1834 Pentium M 725A / 1.6 GHz Intel Centrino-Mobiltechnologie HD : 60 GB Akkulaufzeit war zu letzt bei 3 Std auf Engergiemodus Jo und da es n Privatverkauf ist, kann ich leider keine Garantie und ´Rücknahme gewähren, aber ich kenn mich etwas mit Pcs aus.“ Nach Erhalt des Artikels musste ich feststellen, dass der Artikel nicht o.g. Beschreibung entspricht: Langsamerer Prozessor: Tatsächlich verbaut INTEL Celeron 1,4 GHz Kleinere Festplatte: Tatsächlich verbaut 40 GB anstatt 60 GB Akkulaufzeit falsch angegeben: 10-30 Minuten anstatt 3 Stunden. ... Das ist doch lächerlich nach 2 Wochen...“ Ich trage mich nun mit dem Gedanken, da der Artikel offensichtlich falsch beschrieben wurde, dem Verkäufer eine Kaufpreisminderung anzubieten oder den Artikel trotz des Hinweises auf „keine Garantie und Rücknahme“ rückzuwandeln.