3.11.2007
Ich habe ein Paket mit Computerteile an die Versicherung zur Prüfung schicken müssen.Nach Abschluß schickte mir die Versicherung das Paket zurück.Ich stellte beim Aufmachen fest, das am Paket schon jemand bei gewesen sein muß, und dies bestätigte sich dann auch, weil PC Teile fehlten.Ich machte am darauffolgenden Tag eine Schadensmeldung bei der Post wo man das Paket zur Beurteilung behielt und weiterleiten wollte. Nun bekomme ich ein Brief wodrin steht"Die Sendung entspricht nicht den Verpackungsbedingungen der AGB der Deutschen Post,somit besteht kein Anspruch auf Ersatz." ... Meine Fragen nun: Besteht Anspruch auf Schadensersatz?