von Rechtsanwältin Doreen Prochnow
Da ich noch eine offene Forderung von 12/2015 habe, habe ich diese vor der Verjährung zum 31.12.2018 per gerichtlichen Mahnbescheid eingefordert. Der Eigentümer legte Widerspruch ein und schrieb nun als Begründung , dass er meine Forderung von 12/2015 mit dem Unfall von 08/2013 verrechnet. Ist das solange überhaupt statthaft oder ist die Forderung von 2013 nicht schon verjährt, da nie gefordert?