12.4.2005
von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Als ich am nächsten Tag mein Fahrzeug abholen wollte, war es überall verkratzt. ( Schaden ca. 6.000 Euro ) Die Werkstatt teilte mir dann mit, das ich für den Schaden selber aufkommen müsste, da ich das Fahrzeug am gleichen Tag hätte abholen müssen, was aber so nicht vereinbart war. ... Als ich dann fragte, warum man Kundenfahrzeuge den nicht in die Werkstatthalle fahren würde, bekam ich die Antwort das dort kein Platz gewesen sei. Meine Frage ist jetzt, ob ich wirklich auf dem Schaden sitzenbleibe, oder ob die Werkstatt mir den Schaden ersetzten muss ?