von Rechtsanwalt Andreas Wehle
Sehr geehrte Rechtsanwälte Bei unserem Ford Focus sollten die Zündkerzen in der Fordwerkstatt erneuert werden und am darauf folgenden Tag fertig sein,Dann wurden wir darüber informiert,dass das Auto noch nicht fertig ist,weil sich die Zündkerzen nicht lösen lassen.Der Wagen sollte deshalb in eine andere Werkstatt geschleppt werden,da es hier das nötige Werkzeug gab,was uns 100 Euro kostet.Wir haben uns unser Auto angesehen und dann festgestellt,dass man versucht hatte,die Kerzen mit Gewalt zu lösen,da sie übergerissen waren.Uns wurde dann mitgeteilt,dass uns die Reperatur 2500,00 Euro kosten wird.Meine Frage:müssen WIR die Reperatur bezahlen,da der Schadensverursacher ja wohl die Werkstatt war. Die letzte große Inspektion war im August 2013 wobei der Zahnriemen erneuert wurde.Der soll jetzt wieder erneuert werden ,da man ihn nicht wieder verwenden darf oder kann.Im Oktober 2014 war das Auto zur Ladesystemüberprüfung wieder in der gleichen Werkstatt,diesmal wurden Generator und Antriebsriemen erneuert.Diese Reperaturen könne durch Originalrechnungen belegt werden.