9.4.2007
von Rechtsanwältin Gabriele Haeske
Sehr geehrte Damen und Herren Folgender Sachverhalt: Am 15.02.07 versendete ich per DHL Paket(versichert bis 500€) einen 3 Jahre alten Laptop zu Softwareänderung.Die Sendung wurde dem Empfänger im Vorwege telefonisch avisiert.Die Online Sendungsverfolgung bestätigte mir die Zustellung am 17.02.07,es machte mich jedoch etwas stutzig,da ich kein Feedback vom Empfänger bekam.Nach telefonischer Kontaktaufnahme mit dem Empfänger stellte sich heraus,er war an diesem Wochenende nachweisbar in einer anderen Stadt und wunderte sich bereits über den Verbleib der Ware.Hier handelt es sich um ein Einzelhaus,und die Zustellung war somit kaum möglich.Nach Schilderung dieses Falles bei DHL wurde mir eine Kopie der Empfängerunterschrift zugesandt.Hier wurde mit dem Empfängernamen unterschrieben,jedoch ist diese Signatur nicht einmal annähernd identisch mit der Originalunterschrift des Empfängers.Alle Unterlagen(Einlieferungsbeleg,Rechnungskopie,Unterschriftsnachweis)wurden bei DHL zur Schadensregulierung eingereicht.Die wurde von DHL mit folgender Begründung abgelehnt: Die Aussage des Zustellers bestätigt die Korrektheit des Auslieferungsnachweises.Ihre Sendung wurde am 17.02.07 vom Empfänger xxxx in xxxx entgegengenommen.Die Zustellerin gibt an,dass Sie die Sendung an der Haustüre des Empfängers einen Herren übergeben hat,der sich als Empfänger ausgegeben hat. ... Dem Bescheid widersprechen und DHL eine Frist zur Regulierung setzen? Wann gilt rechtlich ein Paket als zustellt?