20.2.2014
von Rechtsanwalt Jan Wilking
Der Garderobe war mehrfach mit folgenden Schildern ausgeschildert: "GARDEROBE je 1,50 Euro - Keine Haftung für Wertgegenstände in der Garderobe" In der geschlossenen Tasche befanden sich jedoch noch mehrere Kleidungsstücke, Jacken, Handy, Ausweispapiere, Bargeld usw.