15.3.2012
von Rechtsanwalt Markus Koerentz
Als Händler im IT-bereich kaufen wir bei diversen Großhändlern (sogenannten Distributoren) Ware ein. ... Ist die Erstattung des Kaufpreises korrekt, oder muß der Großhändler uns Ersatzware liefern, obwohl der Nachkaufwert deutlich gestiegen ist, dies für 2 Fälle: 1. Innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf 2. nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Kauf Kann der Großhändler per AGB bestimmen, das Ersatz in Geldzahlung (zum Kaufpreis) erfolgen kann (die Ware ist beim Großhändler vorrätig), ohne das der Kunde ein Wahlrecht hat (Ware oder Geld)?