Die besagte Fa. gibt die Schuld teilweise zu, ist jedoch der Meinung, dass sie nur zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn ich ihrer Versicherung eine entsprechende Stellungnahme vorbereite, die nicht der Wahrheit entspricht. zum sachverhalt: am 22.9 liess ich mein kfz in der besagten werkstatt reparieren, da die servoleitung undicht war.ich besorgte die original ersatzteile und gab das auto in die obhut der werkstatt. nach terminvereinbarung und telefonischer auskunft des werkstatt-chefs, gab es bei der reparatur probleme; die leitungen waren so sehr an das lenkgetriebe korrodiert, dass hohe gewalteinwirkung auf das lenkgetriebe ausgeübt werden musste, dass - so wortwörtlich - "wir schon dachten, dass das lenkgetriebe schaden genommen hat". an einem freitag abend, holten wir das ausserhalb des werkstattgeländes liegend geparkte fahrzeug ab und stellten nach einigen hundert metern fest, dass die lenkung nicht ordentlich funktionierte. wir stellten das fahrzeug auf einem parkplatz ab um am folgenden werktag (montag) die werkstatt erneut aufzusuchen, was dann auch geschah. (samstags ist die werkstatt geschlossen) der werkstatt-chef stellte fest, dass das lenkgetriebe tatsächlich gesprungen war und wollte ein erstz-lenkgetriebe besorgen, was nicht geschehen ist. der chef der werkstatt ist nun der meinung, dass, weil er eine probefahrt gemacht haben will nach der alles ok war, der schaden zufällig später eingetreten ist und er deshalb keinen schadenerstaz leisten will. er glaubt nicht, dass der schaden einige hundert meter nach verlassen der werkstatt aufgetreten ist und unterstellt mir, ich sei das ganze wochenende damit gefahren. seine rechnung wurde direkt beglichen (vor fahrtantritt). leider ist es jedoch durch diesen schaden zu einem totalverslust des kfz gekommen, weil das auto ca. 1500 euro wert war, das lenkgetriebe jedoch neu 1200 euro kostet. im austausch (gebraucht) ist das teil nicht legal zu bekommen, weil es ein sicherheitsrelevantes teil ist, welches bei physischen schäden nicht im austausch erhältlich ist. die werkstatt hat vor der übergabe und unter zeugen ihren fehler zugegeben und beschrieben - jedoch bestätigt, dass alles ok sei. da ich selbstsändiger unternehmer bin, bin ich auf ein kfz angewiesen und musste mir zwangsläufig ein ersatz-kfz kaufen, welches 3000 euro gekostet hat. summa summarum habe ich nun einen schaden von ca. 6000 euro und eine kfz-werkstatt die nicht zu zahlen bereit ist. (verlust kfz 1500,-, abmeldekosten, ersatzfahrzeug 3000,-, anmeldekosten; und ein defektes lenkgetriebe 1200,-). mit der terminsetzung zum 20.12. habe ich zur zahlung von 1200euro aufgefordert, welcher nicht nachgekommen ist. telefonisch hat die werkstatt sich heute geweigert zu zahlen, wenn ich die forderung und und den sachverhalt nicht "versicherungsgerecht" formuliere.