von Rechtsanwalt Sascha Hellmich
Ein notarielles Testament wurde vor Jahren verfasst, darin sind B und C zu gleichen Teilen als die alleinigen Erben vorgesehen. Allerdings wurde nur Person B im Testament zusätzlich beauftragt, sich um das Begräbnis von A zu kümmern, (wobei A in wichtigen Aspekten bereits vorgesorgt hat, etwa Vertrag mit Bestattungsinstitut und Friedhof) und hat dazu von A bereits eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments erhalten. Person B, die auch als einzige noch einen Schlüssel zur Wohnung hat, und täglich A besucht, fürchtet nun, diesen Auftrag nicht angemessen erfüllen zu können, da in einem hypothetischen Todesfall von A (sei es zu Hause oder im Krankenhaus), dessen Wohnung ja versiegelt würde, und er unter Umständen wochenlang (je nachdem, wie schnell das Nachlassgericht arbeitet) nicht mehr in die Wohnung käme, wo die Begräbnisunterlagen hinterlegt sind.