von Rechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen
Da ich in den letzten Jahren keinerlei Kontakt zu meinem Vater hatte,weis ich nicht ob da ggf. noch Dinge nachkommen und würde das Erbe demnach ausschlagen. Nun habe ich aber bereits, um unnötige Kosten zu minimieren, alle Verträge gekündigt, die Bestattung veranlasst und organisiert und die Wohnung meines Vaters beräumen lassen (ein Unternehmen für Haushaltsauflösung wurde beauftragt). Meine Frage: Kann ich dennoch das Erbe ausschlagen oder wird man gerade bei der Räumung der Wohnung (welche nur erfolgte um Folgekosten durch weiter laufende Miete zu minimieren) konkludentes Handeln vermuten, so das ich durch diesen Sachverhalt das Erbe eigentlich schon angenommen habe?