1.3.2011
von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Meine Mutter möchte sich ein lebenslanges Wohnrecht für eine der beiden Wohnungen im Grundbuch eintragen lassen. Das Haus wurde mit einem angepassten Marktwert von ca. 235.000 € begutachtet, meine Mutter ist 63,1 Jahre alt, die Wohnfläche der Wohnung meiner Mutter beträgt 101 m², die Kaltmiete pro Quadratmeter 4,50 €. Nun die Fragen: Wie wird das lebenslange Wohnrecht üblicherweise wertmindernd angerechnet?