von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Es werden dann nocht weitere kleine persönliche gegenstände als Vermächtnis und ein größeres Geldvermächtnis an einen Enkel verfügt. ... Handelt es sich bei dem jeweiligen Familienvermögen jeweils um ein Vorausvermächtnis an die jeweiligen beiden leiblichen Kinder der Eheleute aus erster Ehe, so dass lediglich der nach Abzug der Vorausvermächtnisse (Familienvermögen) noch verbleibende Nachlass, also dass sonstige Vermögen zu jeweils 1/5 aufzuteilen wäre? Es wird behauptet, Vermächtnisse bedürfen keines besonderen Wortlautes, lediglich der wirkliche Wille der Erblasser sei entscheidend.