22.1.2017
von Rechtsanwalt Lars Winkler
Folgende Fakten sind gegeben: - Es gibt drei Kinder, die jeweils zu einem Drittel erbberechtigt sind - Einem der drei Erben wird ein Vermächtnis zugesprochen - Das Vermächtnis beinhaltet eine Eigentumszuweisung von zwei Grundstücken inklusive einem Haus, welches auf einem der beiden Grundstücke steht Der Wert beträgt gesamt ca. 400.000 Euro - Als Restvermögen schätze ich einen Barbetrag von ca. 60.000 Euro (Falls es relevant ist möchte ich erwähnen, dass das Bargeld ein Restbetrag aus einer verkauften Wohnung ist, welche zu Lebzeiten für ca. 100.000 Euro verkauft wurde um die Heimunterbringung zu finanzieren. ... Wobei ein Erbe zusätzlich das Vermächtnis erhält. ... 2) Ist das Vermächtnis gültig, da es den größten finanziellen Anteil hat und somit unverhältnismäßig ist oder spielt das keine Rolle welchen Wert das Vermächtnis hat?