von Rechtsanwältin Karin Plewe
¦Schließlich kann ein Vermächtnisnehmer, der grundsätzlich auch zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören muss, seinen Pflichtteil verlangen, wenn er das ihm zugewendete Vermächtnis ausschlägt. ... Wenn ich meinen gesamten Nachlaß ganz speziellen Personen zuordne, gilt dies dann als Vermächtnis (Vorabvermächtnis, da Erbteilsberechtigt) oder Teilungsanordnung? Kann meine Tochter A, obwohl sie das Erbe ausschlagen wird, ihren Pflichtteil einfordern, unahängig davon, ob ich Vermächtnis oder Teilungsanordnung gewählt habe?