von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Mutter aus Vorehe 2 Kinder, 2011 verstorben/ Vater aus Vorehe 2 Kinder, 2014 verstorben/ aus gemeinsamer Ehe 1 Kind: Im Ehegattentestament unter Punkt 1 haben sich beide gegenseitig zu alleinigen Erben eingesetzt und in Klammern "Berliner Testament" eingefügt.Der nächste Satz betont, dass beide durch ihre Berufe gleichermaßen zur Vermögensbildung beigetragen haben. ... Kann diese Auslegung ggf. mit einem Brief des zuletzt verstorbenen Ehemannes (zeitliche Nähe zum Datum des Testaments) an ein Stiefkind untermauert werden, worin der Stiefvater bekräftigt, dass es ein Testament gibt, wonach alle 5 Kinder gleichberechtigt erben sollen?