von Rechtsanwalt Alex Park
Wir möchten, dass die Erblasser zunächst gegenseitig alles erben, die Pflichtteilinhaber bei Forderung des Pflichtteiles so wenig wie möglich erben, die Söhne des Ehemannes zum Schluss alles erben, wenn diese den Pflichtteil nicht einfordern, die Geschwister der Erblasser nichts erben, der hinterbliebene Ehegatte ein Wohnrecht auf Lebenszeit erhält, die Erbschaftssteuer so weit wie möglich vermieden wird der Zugriff des Sozialamtes bei Bezug von Sozialhilfe so weit wie möglich vermieden wird Unsere Daten: •wir sind seit 29.12.2000 verheiratet •die Ehe ist kinderlos •beide Ehepartner sind schwerbehindert (GdB 50) •wegen der Vererbung unseres Vermögens haben wir noch keinerlei Verfügungen getroffen Ehemann 65 Jahre alt •zwei leibliche Söhne aus erster Ehe •Vater verstorben •vier erwachsene Geschwister •Mutter lebend (Die Mutter des Ehemannes verzichtet auf den Pflichtteil und auf das Erbe) Ehefrau: 55 Jahre alt •keine leiblichen Kinder •drei erwachsene Geschwister •Vater und Mutter lebend (Die Eltern der Ehefrau verzichten auf den Pflichtteil und auf das Erbe) vorhandenes Vermögen: Immobilie: Kaufpreis 100.000 EUR Verkehrswert heute: 200.000 EUR Anfangsvermögen Ehefrau: 0 EUR Anfangsvermögen Ehemann: 0 EUR eigenes Girokonto Ehefrau: 20.000 EUR eigenes Girokonto Ehemann: 0 EUR allgemeine Daten: Die Immobile wurde 2008 während der Ehe von meiner Frau alleine gekauft und wird weiterhin von Ihr alleine abgezahlt •die Ehefrau hat während der Ehe 100.000 EUR geerbt. ... •Was erben die Geschwister, wenn die Eltern des Ehepaares auf ihre Pflichtteile verzichten. ... •Sollten die Söhne des Ehemannes den Pflichtteil vor versterben der Ehefrau nicht verlangen, sollen sie gemeinsam alles zu gleichen Teilen erben.