von Rechtsanwalt Helge Müller-Roden
Von meiner Mutter habe ich 25% eines vermieteten Hauses geerbt , in Form einer Vorerbschaft .Als Auflage/Bedingung wurde im Testament Nacherbschaft eingetragen . ... Durch Zufall bin ich auf Paragraph 21/26 und schliesslich 21/24 BGB gestossen , in dem steht , dass gewinnbringende Neuinvestitionen zum späteren Gewinn des Nacherben ,nicht durch den Vorerben getragen werden muessen . ... Wenn der Vorerbe erst im Nacherbfall seine Privat - Auslagen zurueckbekommt , dann hat er ja von seinem Geld Nichts mehr, da er logischwerweise tot ist ,oder ?