14.6.2007
von Rechtsanwalt Reinhard Schweizer
Voraussetzend, daß die Vorgeschichte bekannt ist, folgender neue Umstand: Nachdem meine Freundin gemäß der VERFÜGUNG (so ist die Urkunde vom Erblasser überschrieben) den Betrag von 10.000 DM geltend gemacht hat, läßt diese durch Ihren Anwalt unter Beifügung einer Testamentskopie vom 20.01.2003 mitteilen, daß meine Freundin in diesem Testament nicht erwähnt sei (das stimmt) und lehnt eine Zahlung ab. Die "VERFÜGUNG" des Erblassers zugunsten meiner Freundin stammt vom 10.04.1997, ist also ca. 6 Jahre älter, als das genannte Testament. ... Die ältere "VERFÜGUNG" oder das jüngere Testament?