31.10.2006
von Rechtsanwältin Gabriele Haeske
Mein Mann hat in seiner ersten Ehe ein sogenanntes "Berliner Testament" unterschrieben mit der Klausel, dass beim Tode des Letztlebenden die gemeinsamen Kinder als Erben eintreten. ... Wir möchten also beide, dass unsere Kinder nicht benachteiligt werden, nach dem Tode des Letztlebenden sollten beispielsweise die Kinder meines Mannes die Hälfte und mein Sohn die andere Hälfte des noch vorhandenen Vermögens erben, wie aber ist dies mit dem Berliner Testament vereinbar. ... Wie können wir also, bzw. wie könnte ich (falls mein Mann aufgrund des Berliner Testamentes nicht mehr verfügen kann) ein Testament in diesem Sinne erstellen?