26.10.2015
von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Guten morgen, Unser vater ist 1991 verstorben und hat notariell ein testament in dem steht, das mutter alles erben soll und wir nacherben sind. " nacherben sind meine söhne zu je 1/2 anteil" " die nacherbanwartschaften sind nicht vererblich. Der nacherbfall tritt nur mit dem tode der vorerbin, nicht auch im falle ihrer wiederverheiratung , ein." Das wurde auch damals so im grundbuch eingetragen. jetzt ist unsere mutter im juli 2015 verstorben und hat ein handgeschriebens testament hinterlasse in dem steht, das ich dieses oben genannte haus alleine erben soll und mein bruder das andere was vor fast 10 jahren gekauft wurde.