11.7.2012
von Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Sehr geehrte Damen und Herren, ist es möglich, einem Erben, dem ein Pflichtteil zusteht, der aber gleichzeitig ein lebenslanges Wohnrecht im Haus des Erblassers besitzt, den geldwerten Vorteil des Wohnrechts auf den Pflichtteilsanspruch ganz oder teilweise anzurechnen? Falls ja wie erfolgt die Berechnung des geldwerten Vorteils des Wohnrechts und wie ist die Minderung des Pflichtteilsanspruchs.