1.12.2009
von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Situation: - Ehepaar, beide nach Scheidung in zweiter Ehe verheiratet - Ehefrau : zwei erwachsene Kinder aus erster Ehe - Ehemann : zwei erwachsene Kinder aus erster Ehe - keine gemeinsamen Kinder - kein besonderer Ehevetrag - keine Immobilien, Grundstücke u.Ä., bescheidenes Barvermögen (deutlich unterhalb der steuerlichen Freigrenze) - Gemeinsames Testament, Ehepartner jeweils als Alleinerbe eingesetzt, keine zusätzliche Pflichtteilsklausel, überlebende Ehepartner darf das gemeinsame Testament ändern Fragen: 1. Sind beim ersten Todesfall nur die Kinder der/des Verstorbenen pflichtteilberechtigt ? ... Sind beim letzten Todesfall, vorausgesetzt das gemeinsame Testament wurde nicht geändert, nur die Kinder des zuletzt Verstorbenen erbberechtigt ?