14.3.2013
von Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Sehr geehrtes Anwalts-Team, folgende Situation: Ein Ehepaar A oo B verfasst im Jahr 2000 ein sogenanntes Berliner Testament und hinterlegt dieses bei einem Notar, es sollen jeweils der länger lebende Ehepartner das gesammte Vermögen erben und darüber verfügen können. ... Meine Fragen wären nun: Hat das 2. verfasste Testament der Mutter das erste gemeinsame Berliner Testament unwirksam gemacht, so daß als Erbe nur noch das (Enkel) Kind stellvertretent für die Mutter C erbt ? Oder ist das Berliner Testament weiterhin gültig, da der Vater A bei der Änderung bereits verstorben war, so daß beide Enkelkinder zu gleichen Teilen erben würden ?