18.2.2007
von Rechtsanwalt Reinhard Schweizer
Da mein Großvater schon vor einigen Jahren verstorben ist, hat meine Großmutter in Ihrem Testament ihre drei Töchter, sowie deren Kinder, als Erben benannt. ... Tochter B hat nun, ohne den übrigen Erben eine genaue Darstellung des Nachlasses zukommen zu lassen, den Enkeln einen Betrag zugewiesen, der nur einen Bruchteil, der seit dem Zeitpunkt der Testamentserstellung angefallenen Barmittel auf den Konten meiner Großmutter, ausmachen kann. ... 2)Gibt es eine Möglichkeit für die anderen Erben einen Einblick in den finanziellen Nachlass meiner Großmutter zu bekommen, möglichst mit Darlegung des Zahlungsverkehrs der entsprechenden Konten.