16.8.2013
von Rechtsanwalt Lars Winkler
meine elternhaben ein berliner testament aufgesetzt. sich also gegenseitig als alleinerben eingesetzt. schlußerben sind nmein bruder und ich. nac1,5 Jahre nach dem tod meines Vaters kam es zum familienstreit.ich suchte einen anwalt auf und ersuchte meiene Mutter um den Pflichtteil.statt des Pflichtteils erhielt ich einen brief von ihrem Anwalt, mit inhalt wie ich über haupt darauf käme was geerbt zu haben. ... Lannge dauerte es bis ich das Testament nochmals gezeigt bekam .ich war sehr erstaunt,nicht nur der inhalt war verändert, auch hatte meine mutter es n überflüssigerweise handschriftlich nochmals !... Meine fragen nun wer bekommt was beim pflichttei des berliner Testaments,ein achtel oder ein sechzehntel,fallen mobiliar und auto in die erbmasse und wie komme ich an den ursprungstet des testaments heran. er exiszteirt nochbei dem notar, der ihn aufsetzte.Meine mutter erhält eine rente von 2600-2700 euro .sie ist schuldenfrei. das haus und vieles mehr längst verkauft oder verschenkt.ich sehe das nun anders, meine mutter ist in meinen augen sehr wohl verpflichtet eien vollständige vermögensaufstellung zu machen und die immobilie durch einen unabhängigen sachverständign schätzen zu lassen .